BISG-Ehrenkodex
Als Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und Gutachter e.V. haben wir eine besondere Verantwortung – sowohl gegenüber unseren Kunden, als auch gegenüber allen Verbandsmitgliedern. Aus diesem Grund haben wir einen Ehrenkodex formuliert, der das faire Miteinander und die Transparenz innerhalb wie außerhalb des Verbandes beschreibt. Darüber hinaus ist der Ehrenkodex wesentlicher Bestandteil unserer Qualitätssicherung.
Dieses Dokument bildet die zentrale Grundlage unserer Verbandskultur. Mit unseren Werten Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz möchten wir gerade in der heutigen Zeit ein Zeichen setzen.
Durch seinen Beitritt zum BISG e.V. verpflichtet sich das Mitglied, dass es diese Kultur des kooperativen und fairen Miteinanders unterstützt und lebt.
Der BISG-Ehrenkodex ist verbindlicher und verbindender Teil unseres gemeinsamen Verbandslebens und soll allen Mitgliedern als Leitfaden dienen.
§1 Das BISG-Mitglied und seine Kunden
Als BISG-Sachverständiger…
- erbringe ich meine Dienstleistung frei von Vertriebsvorgaben;
- prüfe ich alle Vorgänge innerhalb des Auftrages mit größtmöglicher Sorgfalt und einer nachvollziehbaren Dokumentation;
- berate ich meinen Kunden grundsätzlich herstellerunabhängig, und bei Produktvorschlägen betone ich die grundsätzliche Unabhängigkeit (je nach Umfang: auch mehrere Produkte anbieten);
- berate ich ausschließlich im Rahmen meiner fachlichen Expertise;
- habe ich eine transparente Preisgestaltung;
- bin ich zu kontinuierlicher Fortbildung verpflichtet, um dem Kunden die bestmögliche Beratung zu bieten;
- prüfe ich Produkte und Dienstleistung unparteiisch und ausschließlich nach verbindlich definierten Kriterien. Dadurch sichere ich die notwendige Objektivität.
§2 Das BISG-Mitglied als Vorstand
Als BISG-Vorstand…
- verpflichte ich mich, mit meiner Leistung zum kontinuierlichen und organischen Wachstum des BISG beizutragen;
- verbürge ich mich dafür, dass bei meinen Leistungen das Wohl des Verbandes und seinen Mitgliedern im Mittelpunkt stehen;
- verpflichte ich mich zur offenen und transparenten Kommunikation;
- verpflichte ich mich, die Wünsche der Mitglieder bei der Gestaltung des Verbandes zu berücksichtigen und sie über die Entwicklung auf dem Laufenden zu halten.
§ 3 Das BISG-Mitglied als Verbandsmitglied/Teil eines Verbandsorgans
Als BISG-Mitglied…
- bin ich Teil des Verbandes und unterstütze den Verband und die definierten Ziele;
- verstehe ich die Verbandsmitglieder als Mitstreiter und nicht als Konkurrenten;
- unterstütze ich den Verband und das Netzwerk durch die Präsentation des BISG-Logos auf meiner Internetpräsenz, meinen Visitenkarten etc.
- bin ich bemüht, an den Veranstaltungen des Verbandes teilzunehmen;
- lebe ich den offenen und fairen Dialog mit den anderen Mitgliedern;
- bin ich tolerant und akzeptiere unterschiedliche Meinungen im Verband;
- Jedes Mitglied verpflichtet sich bei internen Konflikten mit anderen Mitgliedern und/oder Organen des BISG e.V., vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens an einem Mediationsverfahren teilzunehmen.