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BISG Leistung: Rechnungsprüfung

Verschiedene Gerichtsentscheide, gerade aus dem Architekten- oder Anwaltsrecht, lassen darauf schließen, dass auch die Abrechnung der IT-Dienstleister mit der gängigen Aufwandsabrechnung zukünftig mit einer Anwendung dieser Entscheide bei Rechtsstreitigkeiten rechnen müssen.

Fehler: Eine komplette Abrechnung der IT-Dienstleistungen ist nicht möglich, sondern es dürfen nur die Zeiten berechnet werden, welche auch für die Erbringung der beauftragten Leistungen benötigt wurden.

Begründung: Aufgrund der vertraglichen Treuepflicht hat der IT-Dienstleister das Interesse des Kunden an einer wirtschaftlichen Ausführung des erteilten Auftrages zu beachten (Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung). Da diese Pflicht gesetzlich festgelegt wird, ist diese auch ohne eine spezielle vertragliche Regelung mit dem Kunden gültig.

Ob und in welcher Form eine Tätigkeit erforderlich war, ist nur mittels einer Individuellen Prüfung möglich. Somit werden voraussichtlich alle automatisierten Prozesse der Abrechnung  den rechtlichen Anforderungen nicht standhalten.

Abrechnungen nach Art und Aufwand müssen für den Auftraggeber komplett nachprüfbar sein. Hier ist im Besonderen die Pflicht des Dienstleisters zur wirtschaftlichen Betriebsführung zu beachten.

Ein Sachverständiger des BISG e.V. kann für Sie, als Auftraggeber, die Rechnungsprüfung übernehmen und die wichtigen Inhalte, wie z.B. die exakte Benennung des Projektes, die Auflistung der mit dem Projekt betreuten Mitarbeiter und deren Qualifikation, die Beschreibung der erbrachten Projektleistungen, den benannten Zeitaufwand, uvm. prüfen und kritisch hinterfragen.

Sollte eine Rechnung den vorgenannten Anforderungen nicht genügen, so kann der Auftraggeber eine Zahlung verweigern.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Gestaltung Ihrer Verträge im Rahmen der Beauftragung von IT-Dienstleistungen.