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BISG Leistung: Gutachterliche Tätigkeiten

Die Experten prüfen die Problemfälle und werten diese unparteiisch und unabhängig aus.

Privatgutachten sind Gutachten, die nicht von Gerichten, Schiedsgerichten oder Schlichtungsteams sondern von einer verfahrensbeteiligten Partei vor oder während des Verlaufes von Streitverfahren beauftragt werden. Parteigutachten sind in solchen Verfahren nicht entscheidungsrelevant.

Sie können dennoch unter den folgenden Bedingungen für die beauftragende Partei sinnvoll sein:

  • wenn das Risiko eines evtl. Gerichtsverfahrens vom Auftraggeber nicht abgeschätzt werden kann
  • wenn es der beauftragenden Partei an der notwendigen Sachkunde fehlt, ihre Ansprüche vollständig, schlüssig, nachvollziehbar und verständlich zu begründen. Oftmals sind solche Gutachten die substantiierende Grundlage der Klageschrift.
  • wenn gegnerische Ansprüche sachgerecht abzuwehren sind
  • wenn Anträge an das Gericht sachgerecht begründet werden müssen
  • wenn gezielte Stellungnahmen gegen ein gerichtliches Gutachten notwendig sind.

In diesen Fällen kann der BISG e.V. aus nahezu jedem Bereich der IT einen geeigneten Gutachter benennen.

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