Sie sind hier

Fachbereich IT-Unternehmensbewertung

Folgende Anlässe können ein Sachverständigengutachten erforderlich machen:

  • Unternehmensbewertung für den Fall eines Zukaufs
  • Unternehmensbewertung für den Fall des Unternehmensverkaufs (oder im Nachfolgefall)
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen zur Festlegung eines „fair values“ als Sachverständiger für die verhandelnden Parteien
  • Unternehmensbewertung für den Fall eines anstehenden Gesellschafterwechsels
  • Unternehmensbewertung für den Fall der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen
  • Wertfeststellung von Software (Erstellungswert)
  • Unternehmensbewertung von IT-Unternehmen bei Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden

Zusätzliche Leistungen für IT-Unternehmer:

  • Bewertung des IT-Unternehmens nach den 26 Faktoren, die den Unternehmenswert bestimmen, vor dem Hintergrund der Optimierung des Unternehmenswertes und/oder Optimierung der Unternehmensstrategie/ -organisation

Sie haben spezielle Anforderungen oder Fragen?

Sprechen Sie uns an.