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Fachbereich IT-Unternehmensbewertung
Folgende Anlässe können ein Sachverständigengutachten erforderlich machen:
- Unternehmensbewertung für den Fall eines Zukaufs
- Unternehmensbewertung für den Fall des Unternehmensverkaufs (oder im Nachfolgefall)
- Erstellung von Unternehmensbewertungen zur Festlegung eines „fair values“ als Sachverständiger für die verhandelnden Parteien
- Unternehmensbewertung für den Fall eines anstehenden Gesellschafterwechsels
- Unternehmensbewertung für den Fall der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen
- Wertfeststellung von Software (Erstellungswert)
- Unternehmensbewertung von IT-Unternehmen bei Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden
Zusätzliche Leistungen für IT-Unternehmer:
- Bewertung des IT-Unternehmens nach den 26 Faktoren, die den Unternehmenswert bestimmen, vor dem Hintergrund der Optimierung des Unternehmenswertes und/oder Optimierung der Unternehmensstrategie/ -organisation
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