Sie sind hier
Fachbereich IT-Recht
Wir bieten Business - Endkunden die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung durch die IT-Rechtsexperten des BISG e.V.
Die telefonische Erstberatung der BISG-Rechtsexperten soll Ihnen als erste Anlaufstelle dienen und bietet eine erste Orientierung als Ratsuchender, insofern ist die telefonische Erstberatung eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung und immer in Abgrenzung zur Mandatierung bzw. rechtlichen Vertretung zu sehen.
Werden unsere IT-Rechtsexperten gegenüber Behörden, Gerichten oder anderen Dritten tätig, so handelt es sich um eine Vertretung und erfordert eine Mandatierung.
Die Erstellung eines Gutachtens, der Entwurf von Verträgen oder von anderen Schriftstücken, die Durchführung von Schulungen und Seminaren und die langfristige rechtliche Unterstützung bei IT-Projekten geht auch über eine Erstberatung hinaus.
Im Einzelnen bieten unsere Rechtsexperten eine (Erst-)Beratung zu folgenden Themen an:
IT-Recht
- für Nachfrager und Anbieter von IT-Leistungen (Produkte wie Dienstleistungen) und IT-Outsourcing-Leistungen (On- wie Off-Shore)
- bei der Entwicklung von Sourcing Strategien (unter Abwägung unterschiedlicher Vergütungsmodelle)
IP-Recht
- bei der Optimierung der Unternehmensstruktur zum nachhaltigen Schutz des Intellectual Property (IP) des Unternehmens
- beim Aufbau und der Absicherung eines breiten IP-Portfolios zum Schutz des unternehmerischen Erfolgs, ggf. in Abstimmung mit Patentanwälten
Technologierecht
- bei der Bewertung und Verhandlung von nationalen wie internationalen Vertriebs-, Einkaufs- und Kooperationsverträgen für alle Technologiebranchen wie beispielsweise: Software, Computer, Halbleiter, LED/OLED, Solar, erneuerbare Energien, IT-Leistungen, Messaging-Services, Managed Services, Internetportal- und Rechenzentrumsbetreiber
Internetrecht
- beim Aufbau und Betrieb von E-Commerce und M-Commerce-Plattformen
- bei „B2C“-Plattformen zum Verbraucherschutzrecht und Preisangaberecht sowie bei der wettbewerbskonformen Gestaltung von Online-Marketing-Maßnahmen, z.B. SEO und SEM, Social-Media-Marketing, Affiliate Marketing und Webtracking
Datenschutzrecht
- beim Arbeitnehmerdatenschutz und zur Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten.
- bei den besonderen Fragen zum Konzerndatenschutz sowie bei der vertraglichen Gestaltung der Kunden- und Lieferantenbeziehungen